Herr Rechtsanwalt Acar wird seit Jahren regelmäßig als Insolvenzverwalter von juristischen Personen, Einzelfirmen und natürlichen Personen bestellt.
Zudem berät er Unternehmen, Geschäftsführer, Gläubiger sowie Privatpersonen nicht nur bei drohender und eingetretener Insolvenz, sondern auch in bereits eröffneten Insolvenzverfahren, um die oft unbekannten rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Strafrechtlich ist Herr Rechtsanwalt Acar im Ermittlungsverfahren und im Strafverfahren vor Gericht tätig.
Ein Schwerpunkt ist auch hier die Beratung und Vertretung im Rahmen von Wirtschafts- und Insolvenzstraftaten, wie Insolvenzverschleppung, Beitragsvorenthaltung, Bankrott, Betrug und Untreue.
Bei Arzthaftungsfragen steht die Klärung und Verfolgung der Ansprüche von Verletzten im Vordergrund, insbesondere auch bei Geburtsschadensfällen und Krankenhausbehandlungen.
Regelmäßig werden dabei Ansprüche auf Schmerzensgeld, Zukunftsschaden, vermehrte Bedürfnisse sowie Rente und Kapitalabfindung geltend gemacht.
Auch in allen anderen Fällen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wie zum Beispiel bei Unfällen und strafbaren Handlungen, vertritt Herr Rechtsanwalt Acar Ihre Interessen.
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