Rechtsanwältin Gabriele Sultanow berät seit über 20 Jahren Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Insolvenzarbeitsrecht.
Weiterhin ist Frau Rechtsanwältin Sultanow seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Familienrechts tätig.
Gerade im Familienrecht ist ein besonderes Einfühlungsvermögen und ein großes Maß an Vertrauen gefragt, da Streitigkeiten meist sehr emotional geführt werden.
Die Erfahrung zeigt, das vertragliche Ehe- und Erbvereinbarungen besonders in Zeiten, in denen hohe Vermögenswerte übertragen werden, von erheblicher Bedeutung sind.
Die persönliche Betreuung meiner Mandanten steht für mich im Vordergrund.
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